Bitte beachten Sie, dass jeder Heizkabelanschluss über einen separaten FI-Schutzschalter abgesichert werden muss. (z. B. Art. Nr. 296099, steckbarer Personenschutzschalter).
Das Heizkabel ist vor scharfen Kanten, z. B. am Übergang von Dachrinne zum Fallrohr, durch die Verwendung eines Kantenschutzes zu schützen (Art. Nr. 296098).
Das Heizkabel darf sich an keiner Stelle selbst oder ein anderes Heizkabel berühren, überlappen oder kreuzen. Um eine Berührung dauerhaft auszuschließen, wird ggf. die Verwendung geeigneter Abstandhalter empfohlen (Art. Nr. 296097).
Rohrleitungen, Metalldachrinnen, Schutzrohre und Ummantelungen aus Metall sind aus Sicherheitsgründen vor der Verlegung zu erden.